
Hauswartung im Winter
Winterdienst für Zugänge und Wege
Im Winter räumen wir Zugänge und Wege Ihrer Liegenschaft, im Sensebezirk und in den Regionen Freiburg und Bern.
Räumpflicht
Wer muss vor dem Haus Schnee räumen?
Auf seinem Grundstück muss der Eigentümer für die Schneeräumung sorgen, soweit es zumutbar ist. Nach Artikel 58 des Obligationenrechts haftet er für Schäden aus mangelhaftem Unterhalt seines Gebäudes oder eines anderen Werks, etwa des Hauszugangs. Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) betrifft das den Bereich vor dem Hauseingang, die privaten Fusswege und die Zufahrten, dazu das Dach.
Wie viel Räumen zumutbar ist
Laut BFU misst die Rechtsprechung den nötigen Aufwand an der Zumutbarkeit. Geprüft wird, ob eine Massnahme technisch möglich ist. Rund um die Uhr Schnee schaufeln muss niemand, nur während des üblichen Fussgängerverkehrs. Die Kosten sollen in einem vertretbaren Verhältnis zum Schutz der Benützer und zum Zweck des Gebäudes stehen. Bei öffentlichen Gebäuden stellen die Gerichte in der Regel strengere Anforderungen als bei privaten Wohnbauten.
Von den Benützern eines Hauszugangs darf ein Mindestmass an Vorsicht erwartet werden. Ist mit betagten oder behinderten Personen zu rechnen, sind laut BFU besondere Massnahmen nötig.
Was das Bundesgericht entschieden hat
Drei Urteile des Bundesgerichts zum Winterdienst am Hauszugang führt die BFU auf. Im Februar 1992 bejahte das Gericht die Haftung eines Ladenbesitzers (BGE 118 II 36). Beim Verlassen seines Sportgeschäfts war jemand auf einer Eisschicht ausgeglitten. Zum selben Ergebnis kam es 2003 nach einem Sturz auf einem vereisten Hotelparkplatz. Im August 2014 verneinte das Bundesgericht dagegen die Haftung einer Stockwerkeigentümergemeinschaft. In der Silvesternacht war jemand auf ihrem Gehweg gestürzt, der an der Sturzstelle schneebedeckt und teils vereist war. Um den Weg ununterbrochen rutschsicher zu halten, hätte die Gemeinschaft so oft kontrollieren müssen, dass dafür ein weiterer Hauswart nötig gewesen wäre. Das war ihr nicht zumutbar.
Welche Flächen ein Winterdienst übernimmt, steht im Auftrag. In der Hauswartung nach Pflichtenheft ist er eine eigene Position.
Der Schnee liegt auf Ihrem Grundstück. Die Verantwortung auch.
Räumplan
Was gehört zum Winterdienst?
Zum Winterdienst gehören typischerweise die Flächen, über die Bewohner, Besucher und die Post zum Haus kommen. Das sind der Eingang, die Fusswege auf dem Grundstück, die Zufahrten und die Parkplätze. Der Schnee wird geräumt, gegen Glätte wird gestreut. Welche Flächen Ihre Liegenschaft hat und welche davon geräumt werden sollen, klären wir bei der Besichtigung.
| Pos. | Fläche | Typischer Umfang |
|---|---|---|
| 01 | Hauseingang | Geräumt wird der Vorplatz vor der Haustür. |
| 02 | Fusswege | Geräumt werden die privaten Wege auf dem Grundstück, etwa vom Trottoir zum Haus. |
| 03 | Zufahrten und Parkplätze | Zufahrten und Parkplätze auf dem Grundstück werden vom Schnee befreit. |
| 04 | Streuen | Wo geräumt ist, wird typischerweise auch gegen Glätte gestreut. |


Vereinbarung
Was für den Winterdienst gilt
Diese Bedingungen gelten für jeden Winterdienst, den wir übernehmen.
- Auftrag
- Als eigener Auftrag oder als Position im Pflichtenheft unserer Hauswartung.
- Umfang
- Welche Flächen geräumt werden, klären wir bei der Besichtigung.
- Einsatzzeiten
- Von Montag bis Freitag, wie in der Hauswartung. Einen Notfalldienst bieten wir nicht an.
- Versicherung
- Wir sind haftpflichtversichert, die Deckungssumme nennen wir auf Anfrage.
Liegenschaft
Garten und Fenster der Liegenschaft
Hauswartung
Rasen und Wege pflegen wir in der Hauswartung mit Rasenpflege.

Fensterreinigung
Die Fenster der Liegenschaft reinigen wir in der Fensterreinigung für Wohnungen und Liegenschaften.
Fragen zum Winterdienst
Wer haftet, wenn jemand vor dem Haus ausrutscht?
Haftbar gemacht werden kann der Eigentümer der Liegenschaft. Nach Artikel 58 des Obligationenrechts haftet er für Schäden aus mangelhaftem Unterhalt seines Gebäudes oder eines anderen Werks wie des Hauszugangs. Ob ein Mangel vorlag, entscheidet im Einzelfall ein Gericht. Es prüft, ob trotz erkennbarer Gefahr zumutbare Massnahmen unterblieben sind, etwa bei angekündigtem Eisregen. Berücksichtigt wird auch, ob die gestürzte Person selbst unvorsichtig war.
Was kostet ein Winterdienst?
Das hängt von Ihrer Liegenschaft ab. Massgebend ist unter anderem, wie gross Wege und Plätze sind und was davon geräumt und gestreut werden soll. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Zwei bis drei Arbeitstage danach erhalten Sie die Offerte schriftlich.
Lässt sich der Winterdienst mit der Hauswartung verbinden?
Ja. Im Pflichtenheft unserer Hauswartung ist der Winterdienst eine eigene Position. Betreuen wir Ihre Liegenschaft bereits, nehmen wir ihn dort auf.
Steht Ihre Frage nicht dabei, erreichen Sie uns unter dieser Nummer.
+41 26 535 30 99Offerte
Wo sollen wir im Winter räumen?
Für den Anfang reichen die Adresse der Liegenschaft und eine Angabe zu Wegen und Plätzen. Danach melden wir uns, um die Besichtigung zu vereinbaren.
Telefon
+41 26 535 30 99Adresse
Imeri Reinigung GmbHMülitalstrasse 353185 SchmittenÖffnungszeiten
- Mo–Fr
- 07:00–17:00
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- 08:00–12:00
